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Hinweis:
Einige Zeichnungen/Ölbilder sind nach Fotografien
entstanden, die ich im Internet entdeckt habe. Um
Auseinandersezungen mit den Fotografen, wegen
des Urheberrechtsgesetzes zu vermeiden, möchte
ich darauf hinweisen, dass es nach §24 (UrhG)
erlaubt ist, ein Foto als Vorlage zur Schaffung eines
neuen Werkes zu benutzen.
UrHG § 24 Freie
Benutzung
(1)
Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung
des Werkes eines anderen geshaffen worden ist,
darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten
Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2)
Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes
der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar
dem Werk entnommen und einem neuen Werk
zugrunde gelegt wird.
Quelle:
gesetze-im-internet.de
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